Informationen und Voraussetzungen
- für Schüler, die über einen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen und mit Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können
- Ausbildungsform: schulische Ausbildung im Blockunterricht
- Ziel der Ausbildung:
- berufliche Orientierung in den Berufsfeldern der Gastronomie
- Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufsschulpflicht
- Voraussetzungen:
- Erfüllung der zehnjährigen allgemeinen Schulpflicht
- Schulabgänger mit Schulabschluss
- Interesse für einen gastronomischen Beruf
- Ausbildungsdauer:
- bis zum Beginn einer Berufsausbildung oder einer anderen beruflichen Bildungsganges im Rahmen der Berufsschulpflicht oder
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- allgemeinbildender Unterricht:
- Deutsch,
- Mathematik,
- Wirtschafts- und Sozialkunde,
- Informatik,
- Sport
- fachtheoretischer Unterricht:
- entsprechend der Fachklasse
- fachpraktischer Unterricht in den Bereichen:
- Küche oder
- Service
- Bewerbung:
- formloses Bewerbungsschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
- letztes Abgangszeugnis der Oberschule (Kopie)
Ansprechpartner: Sekretariat Berufsschule, Frau Nährig