Bildungsgänge-1

Informationen und Voraussetzungen

  • für Schüler, die über einen allgemeinbildenden Schulabschluss verfügen und mit Beginn der Berufsschulpflicht kein Ausbildungsverhältnis nachweisen können
  • Ausbildungsform: schulische Ausbildung im Blockunterricht
  • Ziel der Ausbildung:
    • berufliche Orientierung in den Berufsfeldern der Gastronomie
    • Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Berufsschulpflicht
  • Voraussetzungen:
    • Erfüllung der zehnjährigen allgemeinen Schulpflicht
    • Schulabgänger mit Schulabschluss
    • Interesse für einen gastronomischen Beruf
  • Ausbildungsdauer:
    • bis zum Beginn einer Berufsausbildung oder einer anderen beruflichen Bildungsganges im Rahmen der Berufsschulpflicht oder
    • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • allgemeinbildender Unterricht:
    • Deutsch,
    • Mathematik,
    • Wirtschafts- und Sozialkunde,
    • Informatik,
    • Sport
  • fachtheoretischer Unterricht:
    • entsprechend der Fachklasse
  • fachpraktischer Unterricht in den Bereichen:
    • Küche oder
    • Service
  • Bewerbung:
    • formloses Bewerbungsschreiben,
    • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
    • letztes Abgangszeugnis der Oberschule (Kopie)

Ansprechpartner: Sekretariat Berufsschule, Frau Nährig